OPTIMARL GmbH
Porschestraße 10
45770 Marl

Telefon: +49 (0)2365 - 50 96 948
Fax: +49 (0)2365 - 200032
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Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen
(Stand 31.01.2006)

Gültigkeit der Bedingungen -
Für sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

1. Angebot und Preis -
Unser Angebot ist stets freibleibend. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten.

2. Lieferfristen -
Um die Einhaltung bestimmter Lieferfristen sind wir bemüht, eine Gewähr für die Einhaltung von Lieferfristen, kann jedoch nicht übernommen werden.

4. Einschleifen -
Wenn Gläser nur geschliffen werden sollen, ohne in eine Fassung eingepasst zu werden, der Kunde also das Einpassen der Gläser in eine Fassung selbst durchführen will, übernehmen wir für die Form- und Grössenpassung der von uns gerandeten Gläser keine Verantwortung oder Garantie.

6. Bruchrisiko und Gefahrenübergang, Haftungsausschluss -
Wir übernehmen das Bruchrisiko für den Zeitraum der Bearbeitung in unserem Hause.Schadensersatz leisten wir ausdrücklich nicht für:

A) Materialfehler oder Oberflächenfehler an den uns zur Bearbeitung eingesandten Teilen.

B) Bruch bei Brillengläsern für Bohrbrillen, die an der Bohrung die Mindestdicke von 2,00 mm unterschreiten oder aus sprödem phototropen Material bestehen.

C) Bruch bei Brillengläsern für Nylorbrillen mit Nutbreite 0,50 mm, die an der dünnsten Stelle eine Randdicke von 1,80 mm unterschreiten.

D) Bruch bei Brillengläsern für Spezial-Titanfassungen oder vergleichbaren Fassungen mit Nutbreite 0,80 mm – 1,20 mm, die an der dünnsten Stelle eine Randdicke von 2,80 mm unterschreiten.

E) Kaltlötungen an neuen Brillenfassungen und Bruch bei alten, getragenen Brillenfassungen, die für eine Verglasung nicht mehr geeignet sind.

F) Oberflächenschäden bei bereits vom Kunden gerandeten Brillengläsern.

G) Zentrierfehler durch nicht schriftlich festgehaltene Zentrierdaten, wie z.B. handgemalte Zentrierkreuze, die ein eindeutiges Ablesen von Zentrierdaten nicht zulassen. Alle relevanten Daten müssen auf dem Auftragsformular deutlich gekennzeichnet sein,- lose An- bzw. Beilagen werden nicht anerkannt. Die Qualitätskontrolle der uns zur Bearbeitung eingesandten Brillengläser und Brillenfassung hat vor dem Versand an uns der Kunde durchzuführen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der auf dem Auftragsformular gemachten Angaben. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.

H) Gläser die von der Basiskurve nicht zur Fassung passen.

7. Zentriervorgaben
Zur Zentrierung der Brillengläser ist ein vollständig, mit allen notwendigen schriftlichen Massangaben versehener Auftrag einzusenden. Die Zentrierung der Brillengläser wird nach Kastenmass durchgeführt. Einstärkenlesebrillen werden auf Fernpupillendistanz eingearbeitet. Bei Bifocal – und Trifocalbrillen wird das Nahteil 2,50 mm zur Einzel-Fern-PD nasal dezentriert. Bei Gleitsichtgläsern gilt als Bezugspunkt das Zentrierkreuz. Anderslautende Zentrierforderungen hat der Auftraggeber schriftlich auf dem Auftrag zu vermerken.

8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank und weitergehende Mahnkosten in Höhe von € 25,-- zu verlangen. Vom Eintritt des Verzugs an sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferungen und sonstigen Leistungen – auch aus anderen Aufträgen – und zur weiteren Lieferung nur gegen Nachnahme berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.

9. Mängel/Beanstandungen
Mängel hat der Kunde sofort nach Erhalt schriftlich und unter Einsendung des zu bemängelnden Teils und aller beigefügten Unterlagen anzuzeigen. Hat der Auftraggeber die Brille an den Endverbraucher abgegeben, erlischt damit der Anspruch auf Nachbesserung oder Behebung von Mängeln durch die OPTIMARL GmbH.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – Gelsenkirchen vereinbart.